AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma webalytics GmbH

Stand: Oktober 2016

§1 Geltung der Bestimmungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma webalytics GmbH, Rathausstrasse 24, 68519 Viernheim, eingetragen beim AG Darmstadt, HRB 92603, nachfolgend webalytics genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen sofern nicht andere und/oder weitere Geschäftsbedingungen von webalytics ausgehändigt werden. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als an- genommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufs- bedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn diese von webalytics schriftlich bestätigt werden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von webalytics sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärung und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung durch die Rechnung ersetzt werden.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
  3. Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden

§3 Preise

  1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich webalytics an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.
  2. Preisangaben in einer anderen Währung als die für Deutschland gültige verlieren am Folgetag ihre Gültigkeit.
  3. Die Preise verstehen sich, falls nicht gesondert schriftlich vereinbart, zuzüglich Transport ab Lager Lampertheim, ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Alle Preise sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Alle Arbeiten (Installationen, Konfigurationen, Montagen, Fehlerbehebung, Support per Helpdesk, Telefon, Remote oder vor Ort, usw.) werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, mit einem Stundensatz von 150,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet. Je Vorgang werden jede angefangenen 15 Minuten (37,50 EUR zzgl. MwSt.) berechnet.
  5. Arbeiten an Werktagen außerhalb der Standardarbeitszeit der webalytics werden mit einem Aufschlag in Höhe von 50% auf den Standardstundensatz berechnet. Arbeiten an Samtagen, Sonntagen und Feiertagen werden mit einem Aufschlag von 100% auf den Standardstundensatz berechnet.
  6. Anfahrten werden für die Dauer der Anreise mit 60% des Stundensatzes zuzüglich 0,60 EUR zzgl. MwSt. je gefahrenem Kilometer ab Firmensitz der webalytics berechnet.
  7. Der Versand der Ware erfolgt nach unserer freien Wahl in handelsüblichen Verpackungen. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. webalytics ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware zu Lasten des Käufers zu versichern.

§4 Liefer- und Leistungsrecht

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder fernschrift- lich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch webalytics, steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zu- lieferanten und Hersteller.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von anderen unvorhersehbaren Ereignissen, die webalytics die Lieferung wesentlich erschweren oder diese unmög- lich machen und nicht von webalytics zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähn- liche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhr- genehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aus- sperrung und sonstige Betriebsstörungen jeder Art, gleichgültig ob diese Ereignisse bei webalytics oder deren Unterlieferanten eintreten) berechtigen webalytics, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag – soweit noch nicht erfüllt – ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nach- fristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag – soweit nicht erfüllt – ganz oder teil- weise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung von Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird webalytics von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich webalytics nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
  4. Sofern webalytics die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,25% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus- gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit von webalytics.
  5. webalytics ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbstständige Leistung. Die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung bleibt vorbehalten.

§5 Annahmeverzug

  1. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist webalytics berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und auf Kosten des Käufers einzulagern. webalytics kann sich dazu auch eines Lagerhalters oder einer Spedition bedienen.
  2. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an webalytics als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal 1% des Kaufpreises, höchstens jedoch 25,00 EUR zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann webalytics den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
  3. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann webalytics die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. webalytics ist berechtigt als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§6 Liefermenge

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt bei webalytics schriftlich angezeigt werden. Die Übernahme der Ware durch den Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

§7 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei direkter Belieferung durch webalytics geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an ihn übergeben wurde. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versand- bzw. Anlieferbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch webalytics hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

§8 Gewährleistung (nur gültig sofern nicht schriftlich ausgeschlossen)

  1. webalytics gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt, wenn nicht gesondert schriftlich vereinbart, 6 Monate.
  2. Die Gewährleistungspflicht beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb sieben Tagen nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich oder fernschriftlich an webalytics mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt webalytics, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines und/oder der Rechnung mit dem/der das Gerät geliefert wurde, an webalytics zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von webalytics wieder frei ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
  5. webalytics ist berechtigt, den fehlerhaften Gegenstand bis zu drei (3) Mal nachzubessern oder neu zu liefern. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleißteile ist ausgeschlossen.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen webalytics stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von webalytics vorliegt.

§9 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die webalytics aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden webalytics vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von webalytics.
  3. Der Käufer ist berechtigt die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertrauliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist webalytics berechtigt, die entsprechende Ware zurückzunehmen, oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

§10 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Rechnung, Vorauskasse, per (Nachnahme-) Verrechnungsscheck, (Nachnahme-) Euroscheck, Bankeinzug oder bei Abholung bar zahlbar. Die Zahlung erfolgt nach den Angaben im Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung. Hierin aufgeführte Zahlungsziele sind für beide Seiten bindend.
  2. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Post, per Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  3. webalytics ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist webalytics berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
  4. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn webalytics über den Betrag verfügen kann. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  5. Gerät der Käufer in Verzug, so ist webalytics berechtigt, von dem betroffenen Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4% über dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Bundesbankdiskontsatz, mindestens jedoch 10% jährlich, zu berechnen.
  6. Hat webalytics vom Käufer die Erlaubnis erhalten, fällige Beträge aus Lieferung, Leistung und/oder Verträgen per Lastschrift einzuziehen und wird die Lastschrift von seinem Kreditinstitut nicht eingelöst oder zurückgegeben, ist webalytics berechtigt, hierfür eine Gebühr in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 15,00 EUR zzgl. MwSt. zzgl. der Gebühren, welche durch die Nichteinlösung/Rückgabe der Lastschrift verursacht wurden, zu berechnen. Liegen die der webalytics entstandenen Kosten darüber, ist webalytics berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten zu berechnen.
  7. Tritt beim Käufer eine Verschlechterung seines Vermögens ein, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bzw. der Kreditwürdigkeit begründen, wie z.B. bei Wechsel- und Scheckprotesten, Zahlungsverzug, schleppender Zahlungsweise und Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, so ist webalytics, vorbehaltlich der webalytics sonst zustehenden Rechte, berechtigt, Vorauskasse oder Sicherheitsleistung/en zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung/en vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall werden sämtliche Ansprüche von webalytics aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
  8. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§11 Abtretungsverbot

  1. Die Abtretungen von Forderungen gegen webalytics an Dritte ist ausgeschlossen, sofern webalytics der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Sofern es sich nicht um generell unabtretbare Ansprüche gem. §8 Ziffer 7 dieser AGB (Gewährleistungsansprüche) handelt, ist die Zustimmung zu erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die die Interessen von webalytics an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.

§12 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen webalytics, als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von webalytics ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln durch webalytics vorliegt.

§13 Urheberrechte

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zur Nutzung überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch verleihen oder gar weiterverkaufen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
  2. Ungeachtet von Ziffer 1 wird mit dem Öffnen der Originalverpackung der Software, das jeweilige Nutzungsrecht des Herstellers/Autors der Software durch den Käufer anerkannt.

§14 Geheimhaltung

§15 Datenschutz

§16 Export

§17 Anwendbares Recht